Coach Victor Training

Expertentipp: Bewirtungen und Trinkgelder richtig buchen

Bewirtungskosten sind im Crashkurs „Rechnung, Buchführung und Steuern“ immer ein Thema. Da der Unternehmer beim Geschäftsessen auch seinen privaten Hunger und Durst stillt, erkennt das Finanzamt pauschal nur 70 % der Bewirtungskosten als betrieblichen Aufwand an. Die restlichen 30 Prozent stellen aus Sicht des Finanzamts den Wert des privaten Nutzens dar.

Was viele Selbstständige jedoch nicht wissen: Die 70-%-Regelung bezieht sich nicht auf die Umsatzsteuer. Der in Bewirtungsrechnungen enthaltene Umsatzsteueranteil darf daher in voller Höhe als Vorsteuer geltend gemacht werden!

Wie das in der Praxis in WISO Mein Büro funktioniert, erkläre ich in meinem aktuellen Expertentipp auf meinbuero.de.


Teile diesen Beitrag

Die mobile Version verlassen